Anmeldung und Eintritt

Voraussetzung für den stationären Eintritt in das Pflegezentrum ist in der Regel eine mittlere bis schwere Pflegebedürftigkeit. Ein Ausschlusskriterium stellt die künstliche Beatmung dar. Aufgrund der Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Situation werden Sie einer der fünf Abteilungen zugeteilt. Bei der Aufnahme in unser Pflegezentrum haben Personen der zehn Verbandsgemeinden Vorrang. Zu diesen gehören Aesch, Birmensdorf, Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil, Schlieren, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen.

Als Grundlage für den Aufenthalt gelten das Pensionsreglement des Pflegezentrums Spital Limmattal und die aktuelle Taxordnung .

Anmeldung

Für die stationäre Aufnahme benötigen wir folgende Unterlagen:

Häufige Fragen

  • Wie setzen sich die Gesamtkosten zusammen? Gibt es zusätzliche Kosten?
  • Wie setzen sich die Gesamtkosten zusammen? Gibt es zusätzliche Kosten?

    Grundsätzlich kommen die Bewohnenden für das Zimmer, die Verpflegung, die Betreuung sowie für einen fixen Anteil der Pflegekosten auf. Die Krankenkassen übernehmen die medizinischen und einen Teil der pflegerischen Leistungen. Die Gemeinden tragen die restlichen Pflegekosten. Weitere Dienstleistungen wie Coiffure, Fusspflege, externe Krankentransporte, chemische Reinigungen oder Toiletten- und Hygieneartikel werden den Bewohnenden zusätzlich verrechnet.

    Über die genauen Beträge informieren Sie das Pensionsreglement, die Taxordnung sowie die Regelung Privatwäsche unter Downloads.

  • Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
  • Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

    Der Wille unserer Bewohnenden und Patienten ist zentral bei jeder medizinischen Behandlung, auch in Situationen, in denen sie nicht mehr urteilsfähig sind. Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für Situationen vor, in denen Sie nicht mehr selber entscheiden können. 

    Bei neu eintretenden Bewohnenden des Pflegezentrum erfolgen ergänzend Besprechungen bezüglich konkreter medizinischer Massnahmen. So wird beispielsweise evaluiert, ob Bewohnende bei akuter Verschlechterung des Gesundheitszustandes wieder zurück ins Akutspital verlegt werden wollen, ob dort auch intensivmedizinsche Behandlungen durchgeführt werden sollen oder ob wir die therapeutischen Möglichkeiten im Pflegezentrum ohne Einbezug des Akutspitals ausschöpfen sollen. Auch die Möglichkeit einer rein beschwerdeorientierten, palliativen Behandlung wird aktiv angesprochen. Es erfolgt schliesslich eine ergänzende schriftliche Dokumentation. Diese Entscheide werden gemeinsam in regelmässigen Abständen neu evaluiert.

    Das Pflegezentrum des Spitals Limmattal empfiehlt die Patientenverfügung der FMH – Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte:

Wartebereich Pflegezentrum

Kontakt

Pflegezentrum Spital Limmattal
Urdorferstrasse 100
8952 Schlieren

Bettendisposition
+41 44 733 12 02

Sekretariat
+41 44 733 12 01

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag von 08.00 - 17.00 Uhr

Besuchszeiten
Täglich von 9.00 - 21.00 Uhr

Anmeldeunterlagen und weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie im Downloadbereich.

Kontakt

Spital Limmattal
Urdorferstrasse 100
CH-8952 Schlieren

+41 44 733 11 11

Besuchszeiten
Besucher sind täglich von 13.30 bis 20.00 Uhr herzlich willkommen.
Für Eltern von Kindern und Angehörige schwerkranker Patienten gelten Ausnahmeregelungen.

Auf den Privat- und Halbprivatabteilungen können in Absprache mit dem Pflegepersonal individuelle Termine vereinbart werden.

Intensivpatienten können von ihren nächsten Angehörigen und Bezugspersonen, nach Absprache mit dem Pflegepersonal, auf der Intensivstation besucht werden.

* Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage beantworten zu können. Ihre Daten werden nur zu diesem Zweck verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Mit dem Absenden meiner Nachricht erkläre ich, dass ich mit der Speicherung meiner Daten einverstanden bin.

Weitere Informationen über die Möglichkeiten zur Berechtigung, Löschung und Sperrung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung .